CEE gestaltet Marktstammdatenregister aktiv
Mit der Verabschiedung der Marktstammdaten-Verordnung ebnet das Bundeskabinett den Weg für ein zentrales Register, das erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen in Deutschland erfasst. Auch die Anlagen im Bereich Erneuerbare Energie (EE) sind von der Einführung des Registers betroffen. Der Betrieb dieses energiewirtschaftlichen Anlagenkatasters bringt zahlreiche Vorteile mit sich.
Bislang werden Solarparks sowohl im Anlagenregister als auch im PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur verzeichnet. Seit 2014 unterliegen auch neu errichtete Windenergieanlagen der Pflicht zur Registrierung. Für konventionelle Erzeugungsanlagen galten bisher andere Regelungen. Durch die fehlende gemeinsame Erfassung war es bisher nicht möglich, Anzahl und Verteilung von Energieerzeugern in Deutschland lückenlos darzustellen.
Mit der nun verabschiedeten Verordnung werden alle Anlagen der Energiewirtschaft in einem Register zusammengeführt. Außerdem sollen sich die umfangreichen Melde- und Erfassungspflichten für Betreiber von Energieanlagen deutlich reduzieren. Ziel des Gesetzgebers ist eine bessere Übersicht über den gesamten Energiemarkt zu realisieren und gleichzeitig die bisherigen bürokratischen Prozesse zu verschlanken. „Mit diesem Register wird ein weiterer Schritt der Integration der Erneuerbaren Energien in den Energiemarkt sichtbar“, so Frank Grafe, Geschäftsführer der CEE Operations GmbH.
Zukünftig sind sämtliche Anlagen zur Erzeugung und Speicherung aus den Bereichen Strom und Gas zur Registrierung im Anlagenregister verpflichtet. Auch große Verbraucher, Netzbetreiber und weitere Beteiligte am Energiehandel müssen sich registrieren. Darüber hinaus sind auch die Betreiber von Bestandsanlagen in einer Übergangsfrist verpflichtet, die Angaben zu ihren Anlagen nach Übernahme durch die Bundesnetzagentur zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. „Damit kommen wir einer längst überfälligen, lückenlosen Energie-Landkarte für Deutschland ein großes Stück näher“, ergänzt Frank Grafe.
Die Registrierung für die CEE Group wird von der CEE Operations GmbH übernommen. Hier zahlt sich der Einsatz des Asset-Management-Tools TecArt aus, das bereits sämtliche relevante Kerngrößen der CEE-Assets aufführt. So können neben Baujahr und Typenbezeichnung auch Leistungsdaten und exakte Standortkoordinaten abgerufen werden.
Herausforderungen bei der Umsetzung in die Praxis
Aus juristischer Sicht ist bei der Praxisanwendung der Verordnung jedoch noch Optimierungsbedarf. So ist bisher vorgesehen, jede Erzeugungseinheit separat zu registrieren. Das Ministerium schätzt den Aufwand pro Registrierungsvorgang auf rund zehn Minuten. Was bei einem Windpark mit sechs Windrädern einen Aufwand von gut einer Stunde bedeutet, wird bei einem Solarpark zu einer Mammutaufgabe. Nach jetzigem Stand müsste jedes einzelne Modul registriert werden. Allein der CEE-Photovoltaikpark Elsterheide besteht aus rund 85.000 Modulen. Hier melden Anlagenbetreiber noch dringenden Änderungsbedarf an. Die CEE Group wird das Thema bei der Bundesnetzagentur ansprechen und außerdem über Verbandsaktivitäten für die Reduzierung der Registrierungspflichten auf ein sinnvolles Maß werben.
Foto PV-Park Elsterheide, bestehend aus 85.000 Einzel-Modulen.
1) Verordnungsentwurf MStRV Stand 27.02.2017, S. 39
(Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170308-kabinett-verabschiedet-marktstammdatenregisterverordnung.html)