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CEE gestaltet Marktstammdatenregister aktiv

Mit der Ver­ab­schie­dung der Markt­stamm­da­ten-Ver­ord­nung ebnet das Bun­des­ka­bi­nett den Weg für ein zen­tra­les Regis­ter, das erst­mals sämt­li­che Erzeu­gungs­an­la­gen in Deutsch­land erfasst. Auch die Anla­gen im Bereich Erneu­er­ba­re Ener­gie (EE) sind von der Ein­füh­rung des Regis­ters betrof­fen. Der Betrieb die­ses ener­gie­wirt­schaft­li­chen Anla­gen­ka­tas­ters bringt zahl­rei­che Vor­tei­le mit sich.

Bis­lang wer­den Solar­parks sowohl im Anla­gen­re­gis­ter als auch im PV-Mel­de­por­tal der Bun­des­netz­agen­tur ver­zeich­net. Seit 2014 unter­lie­gen auch neu errich­te­te Wind­ener­gie­an­la­gen der Pflicht zur Regis­trie­rung. Für kon­ven­tio­nel­le Erzeu­gungs­an­la­gen gal­ten bis­her ande­re Rege­lun­gen. Durch die feh­len­de gemein­sa­me Erfas­sung war es bis­her nicht mög­lich, Anzahl und Ver­tei­lung von Ener­gie­er­zeu­gern in Deutsch­land lücken­los dar­zu­stel­len.

Mit der nun ver­ab­schie­de­ten Ver­ord­nung wer­den alle Anla­gen der Ener­gie­wirt­schaft in einem Regis­ter zusam­men­ge­führt. Außer­dem sol­len sich die umfang­rei­chen Mel­de- und Erfas­sungs­pflich­ten für Betrei­ber von Ener­gie­an­la­gen deut­lich redu­zie­ren. Ziel des Gesetz­ge­bers ist eine bes­se­re Über­sicht über den gesam­ten Ener­gie­markt zu rea­li­sie­ren und gleich­zei­tig die bis­he­ri­gen büro­kra­ti­schen Pro­zes­se zu ver­schlan­ken. „Mit die­sem Regis­ter wird ein wei­te­rer Schritt der Inte­gra­ti­on der Erneu­er­ba­ren Ener­gien in den Ener­gie­markt sicht­bar“, so Frank Gra­fe, Geschäfts­füh­rer der CEE Ope­ra­ti­ons GmbH.

Zukünf­tig sind sämt­li­che Anla­gen zur Erzeu­gung und Spei­che­rung aus den Berei­chen Strom und Gas zur Regis­trie­rung im Anla­gen­re­gis­ter ver­pflich­tet. Auch gro­ße Ver­brau­cher, Netz­be­trei­ber und wei­te­re Betei­lig­te am Ener­gie­han­del müs­sen sich regis­trie­ren. Dar­über hin­aus sind auch die Betrei­ber von Bestands­an­la­gen in einer Über­gangs­frist ver­pflich­tet, die Anga­ben zu ihren Anla­gen nach Über­nah­me durch die Bun­des­netz­agen­tur zu prü­fen und ggf. zu aktua­li­sie­ren. „Damit kom­men wir einer längst über­fäl­li­gen, lücken­lo­sen Ener­gie-Land­kar­te für Deutsch­land ein gro­ßes Stück näher“, ergänzt Frank Gra­fe.

Die Regis­trie­rung für die CEE Group wird von der CEE Ope­ra­ti­ons GmbH über­nom­men. Hier zahlt sich der Ein­satz des Asset-Manage­ment-Tools TecArt aus, das bereits sämt­li­che rele­van­te Kern­grö­ßen der CEE-Assets auf­führt. So kön­nen neben Bau­jahr und Typen­be­zeich­nung auch Leis­tungs­da­ten und exak­te Stand­ort­ko­or­di­na­ten abge­ru­fen wer­den.

Her­aus­for­de­run­gen bei der Umset­zung in die Pra­xis
Aus juris­ti­scher Sicht ist bei der Pra­xis­an­wen­dung der Ver­ord­nung jedoch noch Opti­mie­rungs­be­darf. So ist bis­her vor­ge­se­hen, jede Erzeu­gungs­ein­heit sepa­rat zu regis­trie­ren. Das Minis­te­ri­um schätzt den Auf­wand pro Regis­trie­rungs­vor­gang auf rund zehn Minu­ten. Was bei einem Wind­park mit sechs Wind­rä­dern einen Auf­wand von gut einer Stun­de bedeu­tet, wird bei einem Solar­park zu einer Mam­mut­auf­ga­be. Nach jet­zi­gem Stand müss­te jedes ein­zel­ne Modul regis­triert wer­den. Allein der CEE-Pho­to­vol­ta­ik­park Els­ter­hei­de besteht aus rund 85.000 Modu­len. Hier mel­den Anla­gen­be­trei­ber noch drin­gen­den Ände­rungs­be­darf an. Die CEE Group wird das The­ma bei der Bun­des­netz­agen­tur anspre­chen und außer­dem über Ver­bands­ak­ti­vi­tä­ten für die Redu­zie­rung der Regis­trie­rungs­pflich­ten auf ein sinn­vol­les Maß wer­ben.

Foto PV-Park Els­ter­hei­de, bestehend aus 85.000 Ein­zel-Modu­len.

1) Ver­ord­nungs­ent­wurf MStRV Stand 27.02.2017, S. 39
(Quel­le: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170308-kabinett-verabschiedet-marktstammdatenregisterverordnung.html)

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