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Wir sind bestrebt, in allen Bereichen unseres Unternehmens nachhaltig zu denken und zu handeln. Unser Fokus auf Nach­haltig­keit prägt die Art und Weise, wie wir denken, unsere Investitions­ent­scheidungen treffen und die Beziehungen zu unseren Mitarbeitenden und Stakeholdern pflegen.

Unser Engagement

Wir setzen auf Erneuerbare Energien, insbesondere Wind- und Photovoltaikanlagen, als zentrale Säulen einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden Zukunft. Unsere Vision als zuverlässiger, erfolgreicher und verantwortungsvoller Energieerzeuger, Treuhänder und Arbeitgeber spiegelt sich in unserem Einsatz für ökologische Werte wider. Wir integrieren technologische Fortschritte und innovative Forschungsansätze, um Fauna und Flora umweltverträglich in unsere Projekte einzubeziehen. Die lokalen Gemeinden profitieren durch eine gestärkte Wirtschaft und günstigeren grünen Strom. Mit modernster Technologie, neuer Forschung und höchsten Qualitätsstandards schaffen wir nachhaltige Werte und sichern eine attraktive Rendite für unsere Investoren.

Unsere Erfolgsbilanz

SDG 9 – Industry, innovation and infrastructure
Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.

16.403.928
MWh Strom aus Erneuerbaren Energien

SDG 11 – Sustainable cities and communities
Städte und Siedlungen sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.


6.561.571
Haushalte versorgt

SDG 13 – Climate action
Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.


10.391.650
Tonnen C02e-Vermeidung

SDG 3 – Good health and well-being
Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlbefinden fördern.


166.963
vermiedene Krankheitsfälle

SDG 7 – Affordable and clean energy
Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern.


2.104.852
kWp Nennleistung

SDG 8 – Decent work and economic growth
Dauerhaftes, breitenwirksames nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern.

103
EE-Projekte

    Stand: 02/2025

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    Mehr Informationen

    Unser lokales Engagement

    Die Gemeinden rund um unsere Anlagen profitieren meist von vergünstigten Stromkonditionen. Wir engagieren lokale Unternehmer, schaffen Arbeitsplätze und tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Zudem fördern wir das Umweltbewusstsein und unterstützen die lokale Wirtschaft durch Gemeindeprojekte und -initiativen.

    ESG-Bericht

    16. Juni 2025

    ESG-Bericht 2024

    Unser erster ESG-Bericht unterstreicht unsere Vision, die Energiewende voranzutreiben. Neben der Akquise schlüsselfertiger Projekte setzen wir auf ganzheitliche Energielösungen, die Repowering, Hybridisierung und Batteriespeicher vereinen. Hybride Energieparks reduzieren Infrastrukturbedarf, senken Kosten und beschleunigen den Ausbau Erneuerbarer Energien. So tragen wir maßgeblich zur nachhaltigen Transformation des Energiesektors und zur Erreichung der Klimaziele bei

    Nachhaltigkeits­bezogene Offenlegungen

    Die nachstehenden Offenlegungen beziehen sich auf die CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH in ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmer gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („EU-Offenlegungsverordnung“).

    Hintergrund der Angaben

    Die EU hat am 27. November 2019 die sogenannte EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Ziel dieser Verordnung ist es insbesondere, Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen dadurch abzubauen, dass Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu vorvertraglichen Informationen und laufenden Offenlegungen gegenüber Endanlegern verpflichtet werden, wenn sie als Auftragnehmer im Namen dieser Endanleger (Auftraggeber) handeln. Dies erfolgt vor allem vor dem Hintergrund, dass der Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung für die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Union als eines der zentralen Themen erachtet wird. Dies ist insoweit im Einklang mit dem im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris („Abkommen von Paris“), das am 5. Oktober 2016 von der Union genehmigt wurde und am 4. November 2016 in Kraft getreten ist. Das Abkommen von Paris zielt darauf ab, entschlossener gegen Klimaänderungen vorzugehen, indem unter anderem die Finanzmittelflüsse mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und einer gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang gebracht werden.

    PAI Statement

    Die CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH verwaltet Alternative Investmentfonds („AIF“; nachfolgend auch „Finanzprodukte“) die in den Anwendungsbereich der Artikel 6 und 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 fallen. Die CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH berücksichtigt bei ihren Investitionsentscheidungen Indikatoren zur Erfassung wesentlich nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die entsprechenden Indikatoren werden für die CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH sowie die von ihr betreuten AIF ermittelt und im Rahmen sog. PAI Statements veröffentlicht. Die Berichte für die AIF werden den Investoren im Rahmen der laufenden Berichterstattung zur Verfügung gestellt. Die Berichte der CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH sind nachstehend angeführt:

    PAI Statement 2023

    Die nachstehenden Daten beziehen sich auf die CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. In Bezug auf die Treibhausgasemissionen erfolgt derzeit keine Trennung zwischen den Unternehmen innerhalb der CEE Group. Aktuell werden sämtliche Treibhausgasemissionen insoweit der CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH zugeordnet. Die Angaben werden jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundet. Angaben zu Treibhausgasemissionen werden in Tonne CO2-äquivalenten ausgewiesen. Die Erfassung der Indikatoren zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1288 (siehe hierzu https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R1288&qid=1702312221878#d1e38-38-1).

    Die Veröffentlichung der Angaben erfolgte am 28. Juni 2024. Es erfolgte eine Aktualisierung und Veröffentlichung der Angaben am 16. Mai 2025.

    Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ downloaden

    PAI Statement 2024

    Die nachstehenden Daten beziehen sich auf die CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. In Bezug auf die Treibhausgasemissionen erfolgt derzeit keine Trennung zwischen den Unternehmen innerhalb der CEE Group. Aktuell werden sämtliche Treibhausgasemissionen insoweit der CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH zugeordnet. Die Angaben werden jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundet. Angaben zu Treibhausgasemissionen werden in Tonne CO2-äquivalenten ausgewiesen. Die Erfassung der Indikatoren zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1288 (siehe hierzu https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R1288&qid=1702312221878#d1e38-38-1).

    Die Veröffentlichung der Angaben erfolgte am 30. Juni 2025.

    Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ downloaden

    Angaben gemäß Art. 3 (1) und (2) der Verordnung (EU) 2019/2088

    Nachhaltig und zukunftssicher investieren – das ist unser Anspruch. Mit der Investition in die Entwicklung und Erzeugung Erneuerbarer Energien erzielen wir nicht nur attraktive Renditen für unsere Investoren, sondern sichern auch nachhaltig unsere Zukunft. Unser Ziel ist es, den Ausbau des Marktes für Erneuerbare Energien langfristig zu begleiten und zu gestalten.

    Als Investmentmanager und Betreiber von langfristigen Erneuerbare-Energien-Projekten verschreiben wir uns dem Ziel, eine risiko-adäquate Rendite zu erzielen, die im Einklang mit den Zielen unserer Investoren stehen. Wir sind davon überzeugt, dass die Integration von ESG-Kriterien einen realen, positiven Einfluss auf unsere Umwelt sowie unser Geschäftsumfeld und somit auf unser Handeln hat.

    Die CEE Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH berücksichtigt auch im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse entsprechende Nachhaltigkeitsrisiken, d.h. solche Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die bei Eintritt erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten.

    Die Überprüfung von Nachhaltigkeitsrisiken richtet sich nach der jeweiligen Anlagestrategie der Mandate sowie der Art der zu erwerbenden Vermögensgegenstände und erfolgt anhand von qualitativen und/oder quantitativen Faktoren. Die Ergebnisse fließen – als Teil der Risikobewertung – zusammen mit den Ergebnissen der weiteren Due-Diligence-Prüfungen (u.a. Legal, Technical und Commercial) in die Gesamtbeurteilung des Projektes ein. Dabei begleiten unsere Asset Manager die Projekte bereits ab Beginn der Due Diligence. Hierdurch wird ein nahtloser Übergang vom Erwerb zum operativen Betrieb der Projekte sichergestellt und es erfolgt damit auch die unmittelbare Einbindung in die operativen Risikoprozesse.

    Die entsprechenden Vorgaben sind im Rahmen der internen ESG-, Risiko- und Asset-Management-Richtlinien sowie weitergehenden Prozessbeschreibungen dokumentiert.

    Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über interne Richtlinien und Vorgaben (insb. Antikorruptionsrichtlinie, Verhaltens- und Ethikkodex und Mitarbeitervergütungsrichtlinie) zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unseres Handelns und der Tätigkeit als Finanzmarktteilnehmer.

    Angaben gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088

    Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Dokumentation erfolgt im Rahmen einer entsprechenden Vergütungsrichtlinie. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist für die Annahme und Beibehaltung der Vergütungspolitik verantwortlich und beaufsichtigt deren Umsetzung durch die Geschäftsleitung.

    Dabei ist die Vergütungspolitik darauf ausgerichtet, kein unverhältnismäßiges Eingehen von Risiken – insbesondere im Vergleich zur Anlagepolitik eines Mandates – zu fördern.

    Die Vergütungen umfassen sowohl feste als auch variable Komponenten. Bei der Ermittlung variabler Vergütungskomponenten werden bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung auch die Erreichung einer nachhaltigen Geschäftsentwicklung, der Schutz der Gesellschaft sowie der Schutz der betreuten Mandate und Investoren, auch in Bezug auf relevante ESG-Faktoren, in der Bewertung berücksichtigt

    Angaben gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/2088

    Angaben nach Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 in Bezug auf die von der Gesellschaft betreuten Finanzprodukte werden in den vorvertraglichen Informationen bereitgestellt. Der Zeitpunkt und Umfang der jeweiligen Angaben richten sich nach der jeweiligen Produktkategorie und Einordnung in Bezug auf die Verordnung (EU) 2019/2088.

    Angaben gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 – CEE Renewable Fund 7 S.C.S., SICAV-RAIF

    Angaben nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 in Bezug auf die von der Gesellschaft betreuten Finanzprodukte, die nachhaltige Investitionen verfolgen.

    CEE Renewable Fund 7 S.C.S., SICAV-RAIF

    Bezeichnung des Finanzproduktes: CEE Renewable Fund 7 S.C.S, SICAV-RAIF („CEE RF7“)

    Stand der Angaben: 31. Dezember 2024

    Angaben zu der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden und den Ergebnissen der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzproduktes.

    Um sicherzustellen, dass die Investitionen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele des Artikels 9 der Taxonomie-Verordnung führen, werden die in Anhang I Abschnitt 4.1 und Abschnitt 4.3 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zur Taxonomie-Verordnung genannten Kriterien beachtet und umgesetzt und Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

    Das Finanzprodukt investiert in Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der Investitionsfokus liegt auf onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Erneuerbare-Energien-Anlagen bezeichnet eine oder mehrere Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung durch Umwandlung von onshore Wind- und/oder Sonnenenergie in Elektrizität und etwaige damit jeweils im Zusammenhang stehende Verwertungs- und/oder Nutzungsrechte sowie im Zusammenhang mit solchen Anlagen stehenden Infrastrukturanlagen und -einrichtungen, z.B. zur Umwandlung und Transport der Elektrizität sowie Versorgungsanlagen für derartige Anlagen. Das Anlagespektrum ist entsprechend auf diesen Bereich begrenzt, d.h. der Erwerb von Vermögensgegenständen aus anderen, potentiell kritischen Anlageklassen ist nicht Bestandteil des Anlageziels.

    Zusammenfassung

    Das Finanzprodukt verfolgt als nachhaltiges Investitionsziel den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und damit verbundene Infrastruktur. Diese Investitionen stellen ein wesentliches Element beim Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft dar und tragen unmittelbar zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem sie als Substitut für konventionelle Stromerzeugungsquellen fungieren.

    Die Anlagestrategie zielt auf ein langfristig stabiles Portfolio durch ausgewogene Diversifikation von Erneuerbare-Energien-Anlagen ab, mit Investitionsfokus auf onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Mindestens 75% der Vermögensgegenstände werden in der Kategorie „Nachhaltig – Ökologisch – Taxonomiekonform“ angelegt.

    Die Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels erfolgt durch kontinuierliche Ermittlung von Nachhaltigkeitsindikatoren wie CO2e-Vermeidung, nachhaltige Stromproduktion, nachhaltig allokiertes Kapital, Bewahrung von Biodiversität und Ökosystemen sowie Vermeidung wesentlich negativer Umwelteinflüsse. Zusätzlich werden hohe Standards bezüglich Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie verantwortungsbewusste Unternehmensführung angesetzt.

    Als Hauptmesskriterium dient die Ermittlung der CO2e-Vermeidung im Vergleich zu konventionellen, fossilen Stromerzeugungsquellen. Die Daten hierfür stammen aus öffentlichen Quellen sowie eigenen Produktionsdaten. Bei der Methodik werden sowohl direkte als auch indirekte Emissionen nach den Grundsätzen der Lebenszyklusanalyse berücksichtigt.

    Bei Investitionsentscheidungen wird überprüft, ob die Investitionen im Einklang mit den Anlagekriterien stehen und die relevanten Vorgaben zum Mindestschutz gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung eingehalten werden. Eine spezifische Mitwirkungspolitik ist nicht Bestandteil des nachhaltigen Investitionsziels.

    Die Erreichung des Investitionsziels wird nicht anhand eines EU-Referenzwerts gemessen, sondern direkt über CO2e-Faktoren ermittelt, da erneuerbare Energien ein direktes Substitut für klimaschädliche konventionelle Kraftwerke darstellen.

    Summary

    As a sustainable investment objective, this financial product pursues a significant contribution to climate protection through investments in renewable energy generation facilities and associated infrastructure. These investments represent a key element in the transition to a low-carbon, more sustainable, resource-efficient circular economy and directly contribute to reducing CO2 emissions by acting as a substitute for conventional electricity generation sources.

    The investment strategy aims for a long-term stable portfolio through balanced diversification of renewable energy facilities, with an investment focus on onshore wind and solar power plants. At least 75% of the assets are invested in the „Sustainable – Ecological – Taxonomy-Compliant“ category.

    The sustainable investment objective is monitored through the continuous determination of sustainability indicators such as CO2e avoidance, sustainable electricity production, sustainably allocated capital, preservation of biodiversity and ecosystems, and the avoidance of significant negative environmental impacts. In addition, high standards are set with regard to human rights, anti-corruption, occupational and operational safety, and responsible corporate governance.

    The main measurement criterion is the determination of CO2e emissions avoided compared to conventional, fossil-fuel-based power generation sources. The data for this purpose comes from public sources as well as the company’s own production data. The methodology considers both direct and indirect emissions according to the principles of life cycle analysis.

    Investment decisions are reviewed to ensure that the investments comply with the investment criteria and the relevant minimum protection requirements pursuant to Article 18 of the Taxonomy Regulation are met. A specific participation policy is not part of the sustainable investment objective.

    Achievement of the investment objective is not measured using an EU reference value, but is determined directly using CO2e factors, as renewable energies are a direct substitute for climate-damaging conventional power plants.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 38 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels

    Die Investitionen des Finanzproduktes erfolgen unter Berücksichtigung entsprechender Nachhaltigkeitsfaktoren, die regelmäßig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft geprüft und bewertet werden.

    In Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren wird vor allem auf die Indikatoren nach Tabelle 1 des Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 abgestellt, hier die Kategorien (1) Treibhausgasemissionen, (2) Biodiversität, (3) Wasser, (4) Abfall und (5) Soziales und Beschäftigung. In Ergänzung dazu wird auf Indikatoren nach Tabelle 2 des Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – Emissionen und nach Tabelle 3 des Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – Bekämpfung von Korruption und Bestechung zurückgegriffen (zusammen „die PAI-Indikatoren“).

    Die Überprüfung der Faktoren erfolgt jeweils vor Erwerb eines Investitionsgegenstandes und ist Teil der entsprechenden Erwerbs-Due-Diligence. Über die Anlagedauer erfolgt ein laufendes Monitoring der Investitionsgegenstände und die Überprüfung der Erreichung der gesetzten Investitionsziele unter Berücksichtigung der zuvor genannten PAI-Indikatoren.

    Über den Betrieb der Anlagen wir eine Einsparung von CO2e-Emissionen im Vergleich zum Betrieb konventioneller, fossiler Stromerzeugungsquellen (u.a. Kohle und Gas) erreicht. Insoweit stellen Erneuerbare Energien ein wesentliches Element beim Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Europäischen Union dar. Erneuerbare Energien tragen unmittelbar zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem diese als Substitut für konventionelle Stromerzeugungsquellen, wie beispielsweise Gas- und Kohlekraftwerke, fungieren.

    Zwar werden auch bei der Produktion der einzelnen Komponenten sowie beim Bau der Wind- und PV-Anlagen nach dem Stand der Technik notwendigerweise Treibhausgasemissionen verursacht. Allerdings übersteigt die Einsparung von Treibhausgasemissionen durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen die bei der Produktion und dem Bau verursachten Emissionen deutlich. Die verursachten Treibhausgasemissionen schränken insoweit nicht die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels des Finanzproduktes ein.

    Das Finanzprodukt hat einen Mindestanteile an nachhaltigen Investitionen gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („Taxonomieverordnung“) definiert. Die vorgenannten Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 39 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts

    Die Investitionen des Finanzproduktes tragen wesentlich zum Klimaschutz bei, indem das Finanzprodukt in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbare Energien und damit verbundene Infrastruktur investiert (Erneuerbare Energien). Dabei stellen Erneuerbare Energien ein wesentliches Element beim Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Europäischen Union dar. Erneuerbare Energien tragen unmittelbar zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem diese als Substitut für konventionelle Stromerzeugungsquellen, wie beispielsweise Gas- und Kohlekraftwerke, fungieren. Durch die Stromerzeugung aus Erneuerbare Energien wird der steigende Bedarf nach Strom entsprechend klimafreundlich gedeckt. Erneuerbare Energien stellen in diesem Zusammenhang eine nachhaltige Investition im Sinne des Artikel 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 dar.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 40 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Anlagestrategie

    Das Finanzprodukt strebt durch eine ausgewogene Diversifikation der Erneuerbare-Energien-Anlagen (wie nachfolgend definiert) bezogen auf einzelne Technologien der Energiegewinnung sowie mögliche Investitionsstandorte und -regionen ein langfristiges stabiles Anlagenportfolio an. Das Finanzprodukt investiert in Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der Investitionsfokus liegt auf onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen.

    Erneuerbare-Energien-Anlagen bezeichnet eine oder mehrere Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung durch Umwandlung von onshore Wind- und/oder Sonnenenergie in Elektrizität und etwaige damit jeweils im Zusammenhang stehende Verwertungs- und/oder Nutzungsrechte sowie im Zusammenhang mit solchen Anlagen stehende Infrastrukturanlagen und -einrichtungen, z.B. zur Umwandlung und Transport der Elektrizität sowie Versorgungsanlagen für derartige Anlagen. Daneben tätigt das Finanzprodukt keine weiteren Investitionen, ausgenommen solcher, die dem laufenden Liquiditätsmanagement dienen.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 41 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Aufteilung der Investitionen

    Die Anlage des Vermögens des Finanzproduktes erfolgt ausschließlich in Vermögensgegenstände im Bereich Erneuerbare Energien, hier onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Daneben werden die Mittel des Finanzproduktes ausschließlich und in begrenztem Umfang zur Liquiditätssteuerung und Absicherung angelegt.

    Es gelten die diesbezüglichen Anlagekriterien, wie im Emissionsdokument des Finanzproduktes beschrieben. Entsprechend der Anlagestrategie ist vorgesehen, dass mindestens 75% der Vermögensgegenstände in der Kategorie Nachhaltig – Ökologisch – Taxonomiekonform angelegt werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 42 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels

    Die Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels des Finanzproduktes erfolgt über die laufende Ermittlung von entsprechenden Nachhaltigkeitsindikatoren. Für das Finanzprodukt werden für die Messung der Erreichung der nachhaltigen Anlageziele die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet:

    • CO2e-Vermeidung: Einsparung der CO2-Emissionen durch den Betrieb Erneuerbarer Energien im Vergleich zum Betrieb konventioneller, fossiler Stromerzeugungsquellen (u.a. Kohle und Gas)
    • Nachhaltige Stromproduktion: Menge der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien
    • Nachhaltig allokiertes Kapital: Höhe der Investitionen in Erneuerbare-Energien-Infrastruk-tur
    • Bewahrung von Biodiversität und Ökosystemen: Einhaltung der umweltrechtlichen Vorga-ben und Regelungen im Rahmen der Errichtung, des Betriebs sowie der Verwertung der Anlagen
    • Vermeidung wesentlich negativer Umwelteinflüsse: Überprüfung etwaig negativer Umweltauswirkungen (sog. Principal Adverse Impact Indikatoren)

    Darüber hinaus werden in Bezug auf den Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung hohe Standards in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche, die Gewährleistung der Arbeits- und Betriebssicherheit, die Einhaltung nationaler und internationaler Arbeitsstandards sowie eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung angesetzt. In diesem Zusammenhang verfügt die CEE Group über eine umfassende Aufbau- und Ablauforganisation und ein dezidiertes Rahmenwerk bestehend aus unternehmensweiten Richtlinien, Grundsätzen und Prozessen, um die vorgenannten ESG-Kriterien im Rahmen unseres unternehmerischen Handelns und als Assetmanager der von uns betreuten Erneuerbare-Energien-Projekte zu integrieren und zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Vermögensgegenständen – Wind- und Solarkraftwerke und die dazugehörige Infrastruktur – grundsätzlich um Projektgesellschaften handelt, die selbst kein eigenes Personal vorhalten und von Seiten der CEE Group verwaltet werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 43 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Methoden

    Als wesentliches Messkriterium dient die Ermittlung der CO2e-Vermeidung, durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen im Vergleich zum Betrieb konventioneller, fossiler Stromerzeugungsquellen. In diesem Zusammenhang wird für jeden Investitionsgegenstand die Menge der Stromproduktion ermittelt. Unter Verwendung entsprechender Emissionsfaktoren werden dann sowohl die vermiedenen Treibhausgasemissionen (als CO2-äquivalente) berechnet sowie die soweit vorliegenden Treibhausgasemissionen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 im Sinne des Greenhouse Gas Protocols ermittelt.

    Die Emissionen aus Investitionen werden anhand von Daten aus öffentlichen Quellen, wie unter anderem dem Umweltbundesamt und Fraunhofer ISE sowie Produktionsdaten aus dem Wind- und PV-Portfolio von CEE ermittelt. In Anlehnung an die methodischen Grundsätze der Lebenszyklusanalyse, werden dabei sowohl die direkten Emissionen berücksichtigt, die im Zuge der Umwandlung von Primärenergieträgern z. B. bei der Verbrennung fossiler oder biogener Brennstoffe verursacht werden, als auch die indirekten Emissionen, die außerhalb der Umwandlungsprozesse in den sog. Vorketten z. B. bei der Herstellung von Anlagen zur Energieumwandlung oder der Gewinnung und Bereitstellung von Primär- und Sekundärenergieträgern entstehen. Darüber hinaus werden auch Emissionen aus fremdbezogener Hilfsenergie, die unmittelbar mit dem Erzeugungspfad in Verbindung stehen, berücksichtigt.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 44 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Datenquellen und -verarbeitung

    Bei den vorgenannten Methoden zur Ermittlung der CO2e-Vermeidung beziehungsweise der Emission von CO2e wird neben eigenen Daten auch auf die Daten Dritter zugegriffen. Zudem wird im Falle von fehlenden oder lückenhaften Daten auf Vergleichs- oder Schätzwerte zurückgegriffen. Die verwendeten Datenquellen und Methoden sind insoweit mit Unsicherheiten behaftet und können auch zukünftig Änderungen unterliegen.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 45 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

    Die für die Ermittlung der Nachhaltigkeitsindikatoren verwendeten Daten Dritter können Einschränkungen in Bezug auf deren Verfügbarkeit (z.B. durch eine Reduzierung der Häufigkeit der Aktualisierung), deren Verwendbarkeit für jeden spezifischen Einzelfall (z.B. bei nur teilweiser Abdeckung in Bezug auf einzelne Technologien), deren methodische Vollständigkeit (z.B. aufgrund fehlender, fehlerhafter oder unzureichender Datengrundlagen) sowie deren Richtigkeit (z.B. bei methodischen Fehlern) unterliegen. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den derzeit verwendeten Drittanbietern um anerkannte und renommierte Institute handelt und die verwendeten Studien und Analysen grundsätzlich regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden. Ebenfalls handelt es sich vorrangig um Daten, die zumeist nur jährlich zu aktualisieren sind oder in Einzelfällen auch über längere Periode für die Ermittlung der Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet werden können. Weiterhin kann an vielen Stellen unmittelbar auf Daten der Wind- und PV-Anlagen zurückgegriffen werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 46 der Verordnung (EU) 2022/1288. 

    Sorgfaltspflicht

    Bei Erwerb der Vermögensgegenstände wir im Rahmen der Investitionsentscheidungen überprüft, inwieweit die Investition im Einklang mit den Anlagekriterien des AIF steht und zudem die relevanten Vorgaben zum Mindestschutz gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung eingehalten werden; d.h. insoweit keine erheblichen Beeinträchtigungen nach Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 festgestellt werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 47 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Mitwirkungspolitik

    Eine entsprechende Mitwirkungspolitik ist nicht Bestandteil des nachhaltigen Investitionsziel. Dementsprechend wurde keine separate Mitwirkungspolitik formuliert.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 48 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels

    Es wird kein EU-Referenzwert zur Messung des nachhaltigen Investitionsziels verwendet. Erneuerbare-Energien-Anlagen – hier Wind- und Solarkraftwerke und die dazugehörige Infrastruktur – haben im Rahmen ihrer Errichtung und des laufenden Betriebs selbst einen vergleichsweisen eher geringen und nicht materiellen CO2-Fußabdruck. Sie produzieren Strom aus nicht-fossilen, nachhaltigen Energiequellen (Wind und Sonne), so dass ein entsprechender Zubau und Betrieb solcher Anlagen im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken, die auf fossile Brennstoffe angewiesen sind, zu einer entsprechenden CO2e-Vermeidung führt. Erneuerbare Energien sind insoweit ein direktes Substitut für ansonsten klimaschädliche konventionelle Kraftwerke. Das Investitionsziel der CO2-Vermeidung kann unmittelbar über entsprechende CO2e-Faktoren ermittelt und gemessen werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 49 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Jahresberichte nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088

    Abruf der regelmäßigen Berichte (einschließlich der Jahresberichte) über das Investorenportal unter https://cee-group.odoo.com/web/login.

    Angaben gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 – CEE Renewable Fund 8 S.C.S., SICAV-RAIF

    Angaben nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 in Bezug auf die von der Gesellschaft betreuten Finanzprodukte, die nachhaltige Investitionen verfolgen.

    CEE Renewable Fund 8 S.C.S., SICAV-RAIF

    Bezeichnung des Finanzproduktes: CEE Renewable Fund 8 S.C.S, SICAV-RAIF („CEE RF8“)

    Stand der Angaben: 31. Dezember 2024

    Angaben zu der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden und den Ergebnissen der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzproduktes.

    Um sicherzustellen, dass die Investitionen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele des Artikels 9 der Taxonomie-Verordnung führen, werden die in Anhang I Abschnitt 4.1 und Abschnitt 4.3 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zur Taxonomie-Verordnung genannten Kriterien beachtet und umgesetzt und Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

    Das Finanzprodukt investiert in Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der Investitionsfokus liegt auf onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Erneuerbare-Energien-Anlagen bezeichnet eine oder mehrere Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung durch Umwandlung von onshore Wind- und/oder Sonnenenergie in Elektrizität und etwaige damit jeweils im Zusammenhang stehende Verwertungs- und/oder Nutzungsrechte sowie im Zusammenhang mit solchen Anlagen stehenden Infrastrukturanlagen und -einrichtungen, z.B. zur Umwandlung und Transport der Elektrizität sowie Versorgungsanlagen für derartige Anlagen. Das Anlagespektrum ist entsprechend auf diesen Bereich begrenzt, d.h. der Erwerb von Vermögensgegenständen aus anderen, potenziell kritischen Anlageklassen ist nicht Bestandteil des Anlageziels.

    Zusammenfassung

    Das Finanzprodukt verfolgt als nachhaltiges Investitionsziel den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und damit verbundene Infrastruktur. Diese Investitionen stellen ein wesentliches Element beim Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft dar und tragen unmittelbar zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem sie als Substitut für konventionelle Stromerzeugungsquellen fungieren.

    Die Anlagestrategie zielt auf ein langfristig stabiles Portfolio durch ausgewogene Diversifikation von Erneuerbare-Energien-Anlagen ab, mit Investitionsfokus auf onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Mindestens 75% der Vermögensgegenstände werden in der Kategorie „Nachhaltig – Ökologisch – Taxonomiekonform“ angelegt.

    Die Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels erfolgt durch kontinuierliche Ermittlung von Nachhaltigkeitsindikatoren wie CO2e-Vermeidung, nachhaltige Stromproduktion, nachhaltig allokiertes Kapital, Bewahrung von Biodiversität und Ökosystemen sowie Vermeidung wesentlich negativer Umwelteinflüsse. Zusätzlich werden hohe Standards bezüglich Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie verantwortungsbewusste Unternehmensführung angesetzt.

    Als Hauptmesskriterium dient die Ermittlung der CO2e-Vermeidung im Vergleich zu konventionellen, fossilen Stromerzeugungsquellen. Die Daten hierfür stammen aus öffentlichen Quellen sowie eigenen Produktionsdaten. Bei der Methodik werden sowohl direkte als auch indirekte Emissionen nach den Grundsätzen der Lebenszyklusanalyse berücksichtigt.

    Bei Investitionsentscheidungen wird überprüft, ob die Investitionen im Einklang mit den Anlagekriterien stehen und die relevanten Vorgaben zum Mindestschutz gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung eingehalten werden. Eine spezifische Mitwirkungspolitik ist nicht Bestandteil des nachhaltigen Investitionsziels.

    Die Erreichung des Investitionsziels wird nicht anhand eines EU-Referenzwerts gemessen, sondern direkt über CO2e-Faktoren ermittelt, da erneuerbare Energien ein direktes Substitut für klimaschädliche konventionelle Kraftwerke darstellen.

    Summary

    As a sustainable investment objective, this financial product pursues a significant contribution to climate protection through investments in renewable energy generation facilities and associated infrastructure. These investments represent a key element in the transition to a low-carbon, more sustainable, resource-efficient circular economy and directly contribute to reducing CO2 emissions by acting as a substitute for conventional electricity generation sources.

    The investment strategy aims for a long-term stable portfolio through balanced diversification of renewable energy facilities, with an investment focus on onshore wind and solar power plants. At least 75% of the assets are invested in the „Sustainable – Ecological – Taxonomy-Compliant“ category.

    The sustainable investment objective is monitored through the continuous determination of sustainability indicators such as CO2e avoidance, sustainable electricity production, sustainably allocated capital, preservation of biodiversity and ecosystems, and the avoidance of significant negative environmental impacts. In addition, high standards are set with regard to human rights, anti-corruption, occupational and operational safety, and responsible corporate governance.

    The main measurement criterion is the determination of CO2e emissions avoided compared to conventional, fossil-fuel-based power generation sources. The data for this purpose comes from public sources as well as the company’s own production data. The methodology considers both direct and indirect emissions according to the principles of life cycle analysis.

    Investment decisions are reviewed to ensure that the investments comply with the investment criteria and the relevant minimum protection requirements pursuant to Article 18 of the Taxonomy Regulation are met. A specific participation policy is not part of the sustainable investment objective.

    Achievement of the investment objective is not measured using an EU reference value, but is determined directly using CO2e factors, as renewable energies are a direct substitute for climate-damaging conventional power plants.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 38 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels

    Die Investitionen des Finanzproduktes erfolgen unter Berücksichtigung entsprechender Nachhaltigkeitsfaktoren, die regelmäßig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft geprüft und bewertet werden.

    In Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren wird vor allem auf die Indikatoren nach Tabelle 1 des Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 abgestellt, hier die Kategorien (1) Treibhausgasemissionen, (2) Biodiversität, (3) Wasser, (4) Abfall und (5) Soziales und Beschäftigung. In Ergänzung dazu wird auf Indikatoren nach Tabelle 2 des Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – Emissionen und nach Tabelle 3 des Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – Bekämpfung von Korruption und Bestechung zurückgegriffen (zusammen „die PAI-Indikatoren“).

    Die Überprüfung der Faktoren erfolgt jeweils vor Erwerb eines Investitionsgegenstandes und ist Teil der entsprechenden Erwerbs-Due-Diligence. Über die Anlagedauer erfolgt ein laufendes Monitoring der Investitionsgegenstände und die Überprüfung der Erreichung der gesetzten Investitionsziele unter Berücksichtigung der zuvor genannten PAI-Indikatoren.

    Über den Betrieb der Anlagen wir eine Einsparung von CO2e-Emissionen im Vergleich zum Betrieb konventioneller, fossiler Stromerzeugungsquellen (u.a. Kohle und Gas) erreicht. Insoweit stellen Erneuerbare Energien ein wesentliches Element beim Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Europäischen Union dar. Erneuerbare Energien tragen unmittelbar zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem diese als Substitut für konventionelle Stromerzeugungsquellen, wie beispielsweise Gas- und Kohlekraftwerke, fungieren.

    Zwar werden auch bei der Produktion der einzelnen Komponenten sowie beim Bau der Wind- und PV-Anlagen nach dem Stand der Technik notwendigerweise Treibhausgasemissionen verursacht. Allerdings übersteigt die Einsparung von Treibhausgasemissionen durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen die bei der Produktion und dem Bau verursachten Emissionen deutlich. Die verursachten Treibhausgasemissionen schränken insoweit nicht die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels des Finanzproduktes ein.

    Das Finanzprodukt hat einen Mindestanteile an nachhaltigen Investitionen gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („Taxonomieverordnung“) definiert. Die vorgenannten Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 39 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts

    Die Investitionen des Finanzproduktes tragen wesentlich zum Klimaschutz bei, indem das Finanzprodukt in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbare Energien und damit verbundene Infrastruktur investiert („Er-neuerbare Energien“). Dabei stellen Erneuerbare Energien ein wesentliches Element beim Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Europäischen Union dar. Erneuerbare Energien tragen unmittelbar zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem diese als Substitut für konventionelle Stromerzeugungsquellen, wie beispielsweise Gas- und Kohlekraftwerke, fungieren. Durch die Stromerzeugung aus Erneuerbare Energien wird der steigende Bedarf nach Strom entsprechend klimafreundlich gedeckt. Erneuerbare Energien stellen in diesem Zusammenhang eine nachhaltige Investition im Sinne des Artikel 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 dar.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 40 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Anlagestrategie

    Das Finanzprodukt strebt durch eine ausgewogene Diversifikation der Erneuerbare-Energien-Anlagen (wie nachfolgend definiert) bezogen auf einzelne Technologien der Energiegewinnung sowie mögliche Investitionsstandorte und -regionen ein langfristiges stabiles Anlagenportfolio an. Das Finanzprodukt investiert in Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der Investitionsfokus liegt auf onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen.

    Erneuerbare-Energien-Anlagen bezeichnet eine oder mehrere Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung durch Umwandlung von onshore Wind- und/oder Sonnenenergie in Elektrizität und etwaige damit jeweils im Zusammenhang stehende Verwertungs- und/oder Nutzungsrechte sowie im Zusammenhang mit solchen Anlagen stehende Infrastrukturanlagen und -einrichtungen, z.B. zur Umwandlung, Speicherung und Transport der Elektrizität sowie Versorgungsanlagen für derartige Anlagen. Daneben tätigt das Finanzprodukt keine weiteren Investitionen, ausgenommen solcher, die dem laufenden Liquiditätsmanagement dienen.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 41 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Aufteilung der Investitionen

    Die Anlage des Vermögens des Finanzproduktes erfolgt ausschließlich in Vermögensgegenstände im Bereich Erneuerbare Energien, hier onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Daneben werden die Mittel des Finanzproduktes ausschließlich und in begrenztem Umfang zur Liquiditätssteuerung und Absicherung angelegt.

    Es gelten die diesbezüglichen Anlagekriterien, wie im Emissionsdokument des Finanzproduktes beschrieben. Entsprechend der Anlagestrategie ist vorgesehen, dass mindestens 75% der Vermögensgegenstände in der Kategorie Nachhaltig – Ökologisch – Taxonomiekonform angelegt werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 42 der Verordnung (EU) 2022/1288. 

    Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels

    Die Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels des Finanzproduktes erfolgt über die laufende Ermittlung von entsprechenden Nachhaltigkeitsindikatoren. Für das Finanzprodukt werden für die Messung der Erreichung der nachhaltigen Anlageziele die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet:

    • CO2e-Vermeidung: Einsparung der CO2-Emissionen durch den Betrieb Erneuerbarer Energien im Vergleich zum Betrieb konventioneller, fossiler Stromerzeugungsquellen (u.a. Kohle und Gas)
    • Nachhaltige Stromproduktion: Menge der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien
    • Nachhaltig allokiertes Kapital: Höhe der Investitionen in Erneuerbare-Energien-Infrastruk-tur
    • Bewahrung von Biodiversität und Ökosystemen: Einhaltung der umweltrechtlichen Vorga-ben und Regelungen im Rahmen der Errichtung, des Betriebs sowie der Verwertung der Anlagen
    • Vermeidung wesentlich negativer Umwelteinflüsse: Überprüfung etwaig negativer Umweltauswirkungen (sog. Principal Adverse Impact Indikatoren)

    Darüber hinaus werden in Bezug auf den Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung hohe Standards in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche, die Gewährleistung der Arbeits- und Betriebssicherheit, die Einhaltung nationaler und internationaler Arbeitsstandards sowie eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung angesetzt. In diesem Zusammenhang verfügt die CEE Group über eine umfassende Aufbau- und Ablauforganisation und ein dezidiertes Rahmenwerk bestehend aus unternehmensweiten Richtlinien, Grundsätzen und Prozessen, um die vorgenannten ESG-Kriterien im Rahmen unseres unternehmerischen Handelns und als Assetmanager der von uns betreuten Erneuerbare-Energien-Projekte zu integrieren und zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Vermögensgegenständen – Wind- und Solarkraftwerke und die dazugehörige Infrastruktur – grundsätzlich um Projektgesellschaften handelt, die selbst kein eigenes Personal vorhalten und von Seiten der CEE Group verwaltet werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 43 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Methoden

    Als wesentliches Messkriterium dient die Ermittlung der CO2e-Vermeidung, durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen im Vergleich zum Betrieb konventioneller, fossiler Stromerzeugungsquellen. In diesem Zusammenhang wird für jeden Investitionsgegenstand die Menge der Stromproduktion ermittelt. Unter Verwendung entsprechender Emissionsfaktoren werden dann sowohl die vermiedenen Treibhausgasemissionen (als CO2-äquivalente) berechnet sowie die soweit vorliegenden Treibhausgasemissionen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 im Sinne des Greenhouse Gas Protocols ermittelt.

    Die Emissionen aus Investitionen werden anhand von Daten aus öffentlichen Quellen, wie unter anderem dem Umweltbundesamt und Fraunhofer ISE sowie Produktionsdaten aus dem Wind- und PV-Portfolio von CEE ermittelt. In Anlehnung an die methodischen Grundsätze der Lebenszyklusanalyse, werden dabei sowohl die direkten Emissionen berücksichtigt, die im Zuge der Umwandlung von Primärenergieträgern z. B. bei der Verbrennung fossiler oder biogener Brennstoffe verursacht werden, als auch die indirekten Emissionen, die außerhalb der Umwandlungsprozesse in den sog. Vorketten z. B. bei der Herstellung von Anlagen zur Energieumwandlung oder der Gewinnung und Bereitstellung von Primär- und Sekundärenergieträgern entstehen. Darüber hinaus werden auch Emissionen aus fremdbezogener Hilfsenergie, die unmittelbar mit dem Erzeugungspfad in Verbindung stehen, berücksichtigt.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 44 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Datenquellen und -verarbeitung

    Bei den vorgenannten Methoden zur Ermittlung der CO2e-Vermeidung beziehungsweise der Emission von CO2e wird neben eigenen Daten auch auf die Daten Dritter zugegriffen. Zudem wird im Falle von fehlenden oder lückenhaften Daten auf Vergleichs- oder Schätzwerte zurückgegriffen. Die verwendeten Datenquellen und Methoden sind insoweit mit Unsicherheiten behaftet und können auch zukünftig Änderungen unterliegen.

    Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

    Die für die Ermittlung der Nachhaltigkeitsindikatoren verwendeten Daten Dritter können Einschränkungen in Bezug auf deren Verfügbarkeit (z.B. durch eine Reduzierung der Häufigkeit der Aktualisierung), deren Verwendbarkeit für jeden spezifischen Einzelfall (z.B. bei nur teilweiser Abdeckung in Bezug auf einzelne Technologien), deren methodische Vollständigkeit (z.B. aufgrund fehlender, fehlerhafter oder unzureichender Datengrundlagen) sowie deren Richtigkeit (z.B. bei methodischen Fehlern) unterliegen. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den derzeit verwendeten Drittanbietern um anerkannte und renommierte Institute handelt und die verwendeten Studien und Analysen grundsätzlich regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden. Ebenfalls handelt es sich vorrangig um Daten, die zumeist nur jährlich zu aktualisieren sind oder in Einzelfällen auch über längere Periode für die Ermittlung der Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet werden können. Weiterhin kann an vielen Stellen unmittelbar auf Daten der Wind- und PV-Anlagen zurückgegriffen werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 46 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Sorgfaltspflicht

    Bei Erwerb der Vermögensgegenstände wir im Rahmen der Investitionsentscheidungen überprüft, inwieweit die Investition im Einklang mit den Anlagekriterien des AIF steht und zudem die relevanten Vorgaben zum Mindestschutz gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung eingehalten werden; d.h. insoweit keine erheblichen Beeinträchtigungen nach Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 festgestellt werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 47 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Mitwirkungspolitik

    Eine entsprechende Mitwirkungspolitik ist nicht Bestandteil des nachhaltigen Investitionsziel. Dementsprechend wurde keine separate Mitwirkungspolitik formuliert.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 48 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels

    Es wird kein EU-Referenzwert zur Messung des Investitionsziels verwendet. Erneuerbare-Energien-Anlagen – hier Wind- und Solarkraftwerke und die dazugehörige Infrastruktur – haben im Rahmen ihrer Errichtung und des laufenden Betriebs selbst einen vergleichsweisen eher geringen und nicht materiellen CO2-Fußabdruck. Sie produzieren Strom aus nicht-fossilen, nachhaltigen Energiequellen (Wind und Sonne), so dass ein entsprechender Zubau und Betrieb solcher Anlagen im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken, die auf fossile Brennstoffe angewiesen sind, zu einer entsprechenden CO2e-Vermeidung führt. Erneuerbare Energien sind insoweit ein direktes Substitut für ansonsten klimaschädliche konventionelle Kraftwerke. Das Investitionsziel der CO2-Vermeidung kann unmittelbar über entsprechende CO2e-Faktoren ermittelt und gemessen werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 49 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Jahresberichte nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088

    Abruf der regelmäßigen Berichte (einschließlich der Jahresberichte) über das Investorenportal unter https://cee-group.odoo.com/web/login

    Angaben gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 – CEE Renewable Fund 9 S.A., SICAV-RAIF

    Angaben nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 in Bezug auf die von der Gesellschaft betreuten Finanzprodukte, die nachhaltige Investitionen verfolgen.

    CEE Renewable Fund 9 S.A., SICAV-RAIF

    Bezeichnung des Finanzproduktes: CEE Renewable Fund 9 S.A., SICAV-RAIF („CEE RF9“)

    Stand der Angaben: 31. Dezember 2024

    Angaben zu der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden und den Ergebnissen der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzproduktes.

    Um sicherzustellen, dass die Investitionen des Teilfonds in Erneuerbaren Energien bzw. Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele der EU-Taxonomie führen, werden die in Anhang I Abschnitt 4.1 (Fotovoltaik-Technologie) und Abschnitt 4.3 (Windkraft) des Delegierten Rechtsakts Klima zur Taxonomie-Verordnung genannten Kriterien zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ beachtet und umgesetzt. Für alle Erneuerbare-Energien-Anlagen des Teilfonds (onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen) kommen hierbei dieselben Kriterien zur Anwendung (Anhang I, Abschnitt 4.3 des Delegierten Rechtsakt Klima sieht zusätzliche Voraussetzungen nur für Offshore-Windanlagen vor).

    Der Teilfonds investiert in Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der Investitionsfokus liegt auf onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Das Anlagespektrum ist entsprechend auf diesen Bereich begrenzt, d.h. der Erwerb von Vermögensgegenständen aus anderen, potentiell kritischen Anlageklassen ist nicht Bestandteil des Anlageziels.

    Zusammenfassung

    Das Finanzprodukt verfolgt als nachhaltiges Investitionsziel den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Investitionen in ein Bestandsportfolio von Erneuerbare-Energien-Anlagen, bestehend aus onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Das Finanzprodukt strebt ein portfolioweites Repowering von 29 Projekten (18 PV- und 11 Windprojektgesellschaften) an, um das bestehende Portfolio zu optimieren und langfristig zu betreiben.

    Die Erneuerbare-Energien-Anlagen stellen ein wesentliches Element beim Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft dar und tragen unmittelbar zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem sie als Substitut für konventionelle Stromerzeugungsquellen fungieren. Durch die Projektentwicklung im Rahmen des Repowering wird ohne wesentlichen zusätzlichen Flächenverbrauch eine erhebliche Leistungssteigerung der vorhandenen Anlagen erzielt (Flächenverdichtung).

    Entsprechend der Anlagestrategie ist vorgesehen, dass mindestens 75% der Vermögensgegenstände in der Kategorie „Nachhaltig – Ökologisch – Taxonomiekonform“ angelegt werden. Daneben werden die Mittel des Finanzproduktes ausschließlich und in begrenztem Umfang zur Liquiditätssteuerung und Absicherung angelegt.

    Die Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels erfolgt durch kontinuierliche Ermittlung von Nachhaltigkeitsindikatoren wie CO2e-Vermeidung, nachhaltige Stromproduktion, nachhaltig allokiertes Kapital, Bewahrung von Biodiversität und Ökosystemen sowie Vermeidung wesentlich negativer Umwelteinflüsse. Zusätzlich werden hohe Standards bezüglich Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie verantwortungsbewusste Unternehmensführung angesetzt.

    Als Hauptmesskriterium dient die Ermittlung der CO2e-Vermeidung im Vergleich zu konventionellen, fossilen Stromerzeugungsquellen. Die Daten hierfür stammen aus öffentlichen Quellen sowie eigenen Produktionsdaten. Bei der Methodik werden sowohl direkte als auch indirekte Emissionen nach den Grundsätzen der Lebenszyklusanalyse berücksichtigt.

    Bei Investitionsentscheidungen wird überprüft, ob die Investitionen im Einklang mit den Anlagekriterien stehen und die relevanten Vorgaben zum Mindestschutz gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung eingehalten werden. Eine spezifische Mitwirkungspolitik ist nicht Bestandteil des nachhaltigen Investitionsziels.

    Die Erreichung des Investitionsziels wird nicht anhand eines EU-Referenzwerts gemessen, sondern direkt über CO2e-Faktoren ermittelt, da erneuerbare Energien ein direktes Substitut für klimaschädliche konventionelle Kraftwerke darstellen. Durch das Repowering wird die Effizienz der bestehenden Anlagen deutlich gesteigert und somit ein zusätzlicher Beitrag zur CO2e-Vermeidung geleistet.Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 38 der Verordnung (EU) 2022/1288. 

    Summary

    The financial product pursues a sustainable investment objective of making a significant contribution to climate protection through investments in an existing portfolio of renewable energy plants, consisting of onshore wind and solar power plants. The financial product aims to achieve a portfolio-wide repowering of 29 projects (18 PV and 11 wind project companies) in order to optimize the existing portfolio and operate it long-term.

    The renewable energy plants represent a key element in the transition to a low-carbon, more sustainable, resource-efficient circular economy and contribute directly to reducing CO2 emissions by acting as a substitute for conventional power generation sources. Project development within the framework of the repowering will achieve a significant increase in the performance of the existing plants (land densification) without significant additional land consumption.

    In accordance with the investment strategy, at least 75% of the assets are invested in the „Sustainable – Ecological – Taxonomy-Compliant“ category. In addition, the funds of the financial product are invested exclusively and to a limited extent for liquidity management and hedging.

    The sustainable investment objective is monitored through the continuous determination of sustainability indicators such as CO2e avoidance, sustainable electricity production, sustainably allocated capital, preservation of biodiversity and ecosystems, and the avoidance of significant negative environmental impacts. In addition, high standards are applied regarding human rights, anti-corruption, occupational and operational safety, and responsible corporate governance.

    The main measurement criterion is the determination of CO2e emissions avoided compared to conventional, fossil-fuel-based power generation sources. The data for this purpose comes from public sources as well as the company’s own production data. The methodology considers both direct and indirect emissions according to the principles of life cycle analysis.

    Investment decisions are reviewed to ensure that the investments comply with the investment criteria and the relevant minimum protection requirements pursuant to Article 18 of the Taxonomy Regulation are met. A specific participation policy is not part of the sustainable investment objective.

    The achievement of the investment objective is not measured using an EU reference value, but is determined directly using CO2e factors, as renewable energies are a direct substitute for climate-damaging conventional power plants. Repowering significantly increases the efficiency of existing plants and thus makes an additional contribution to CO2e emissions avoidance.

    Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels

    Die Investitionen des Finanzproduktes erfolgen unter Berücksichtigung entsprechender Nachhaltigkeitsfaktoren, die regelmäßig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft geprüft und bewertet werden.

    In Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren wird vor allem auf die Indikatoren nach Tabelle 1 des Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 abgestellt, hier die Kategorien (1) Treibhausgasemissionen, (2) Biodiversität, (3) Wasser, (4) Abfall und (5) Soziales und Beschäftigung. In Ergänzung dazu wird auf Indikatoren nach Tabelle 2 des Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – Emissionen und nach Tabelle 3 des Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – Bekämpfung von Korruption und Bestechung zurückgegriffen (zusammen „die PAI-Indikatoren“).

    Die Überprüfung der Faktoren erfolgt jeweils vor Erwerb eines Investitionsgegenstandes und ist Teil der entsprechenden Erwerbs-Due-Diligence. Über die Anlagedauer erfolgt ein laufendes Monitoring der Investitionsgegenstände und die Überprüfung der Erreichung der gesetzten Investitionsziele unter Berücksichtigung der zuvor genannten PAI-Indikatoren.

    Über den Betrieb der Anlagen wir eine Einsparung von CO2e-Emissionen im Vergleich zum Betrieb konventioneller, fossiler Stromerzeugungsquellen (u.a. Kohle und Gas) erreicht. Insoweit stellen Erneuerbare Energien ein wesentliches Element beim Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Europäischen Union dar. Erneuerbare Energien tragen unmittelbar zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem diese als Substitut für konventionelle Stromerzeugungsquellen, wie beispielsweise Gas- und Kohlekraftwerke, fungieren.

    Zwar werden auch bei der Produktion der einzelnen Komponenten sowie beim Bau der Wind- und PV-Anlagen nach dem Stand der Technik notwendigerweise Treibhausgasemissionen verursacht. Allerdings übersteigt die Einsparung von Treibhausgasemissionen durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen die bei der Produktion und dem Bau verursachten Emissionen deutlich. Die verursachten Treibhausgasemissionen schränken insoweit nicht die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels des Finanzproduktes ein.

    Das Finanzprodukt hat einen Mindestanteile an nachhaltigen Investitionen gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („Taxonomieverordnung“) definiert. Die vorgenannten Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 39 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts

    Das Finanzprodukt hat in ein Bestandsportfolio von Erneuerbare-Energien-Anlagen investiert. Das Bestandsportfolio besteht aus onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Der Teilfonds strebt ein portfolioweites Repowering von 29 Projekten (18 PV- und 11 Windprojektgesellschaften) an, um das bestehende Portfolio zu optimieren und langfristig zu betreiben. Die Investitionen des Finanzproduktes tragen wesentlich zum Klimaschutz bei, indem das Finanzprodukt in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbare Energien und damit verbundene Infrastruktur investiert.

    Dabei stellen Erneuerbare Energien ein wesentliches Element beim Übergang zu einer CO2-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Europäischen Union dar. Erneuerbare Energien tragen unmittelbar zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem diese als Substitut für konventionelle Stromerzeugungsquellen, wie beispielsweise Gas- und Kohlekraftwerke, fungieren. Durch die Stromerzeugung aus Erneuerbare Energien wird der steigende Bedarf nach Strom entsprechend klimafreundlich gedeckt. Erneuerbare Energien stellen in diesem Zusammenhang eine nachhaltige Investition im Sinne des Artikel 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 dar.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 40 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Anlagestrategie

    Das Finanzprodukt hat in ein Bestandsportfolio von Erneuerbare-Energien-Anlagen investiert. Das Bestandsportfolio besteht aus onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Das Finanzprodukt strebt ein portfolioweites Repowering („Projektentwicklung“) von 29 Projekten (18 PV- und 11 Windprojektgesellschaften) an, um das bestehende Portfolio zu optimieren und langfristig zu betreiben.

    Erneuerbare-Energien-Anlagen bezeichnet eine oder mehrere Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung durch Umwandlung von onshore Wind- und/oder Sonnenenergie in Elektrizität und etwaige damit jeweils im Zusammenhang stehende Verwertungs- und/oder Nutzungsrechte sowie im Zusammenhang mit solchen Anlagen stehende Infrastrukturanlagen und -einrichtungen, z.B. zur Umwandlung und Transport der Elektrizität sowie Versorgungsanlagen für derartige Anlagen.

    Projektentwicklung im Rahmen des Repowering bedeutet, dass ohne wesentlichem, zusätzlichem Flächen-verbrauch eine erhebliche Leistungssteigerung der vorhandenen Erneuerbare-Energien-Anlagen erfolgt (Flächenverdichtung):

    • Bezüglich Sonnenenergieanlagen ist dies möglich, da moderne Module deutlich weniger Fläche bei gleicher Erzeugungsleistung benötigen. Die dadurch freiwerdenden Flächen können mit zusätzlichen Modulen belegt werden, um die Kapazität der Erneuerbare-Energien-Anlagen insgesamt zu erhöhen. Teile der Infrastruktur können hier ebenfalls weiterhin genutzt werden.
    • Bezüglich Windenergieanlagen ist dies möglich, da moderne Anlagen erheblich größer sind. Bestehende Flächen können zur Errichtung neuer Anlagen weiter genutzt werden. Auch können einzelne Elemente der lokalen Infrastruktur weiterhin genutzt werden.

    Daneben tätigt das Finanzprodukt keine weiteren Investitionen, ausgenommen solcher, die dem laufenden Liquiditätsmanagement dienen.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 41 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Aufteilung der Investitionen

    Die Anlage des Vermögens des Finanzproduktes erfolgt ausschließlich in Vermögensgegenstände im Bereich Erneuerbare Energien, hier onshore Windenergie- und Sonnenenergieanlagen. Daneben werden die Mittel des Finanzproduktes ausschließlich und in begrenztem Umfang zur Liquiditätssteuerung und Absicherung angelegt.

    Es gelten die diesbezüglichen Anlagekriterien, wie im Emissionsdokument des Finanzproduktes beschrieben. Entsprechend der Anlagestrategie ist vorgesehen, dass mindestens 75% der Vermögensgegenstände in der Kategorie Nachhaltig – Ökologisch – Taxonomiekonform angelegt werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 42 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels

    Die Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels des Finanzproduktes erfolgt über die laufende Ermittlung von entsprechenden Nachhaltigkeitsindikatoren. Für das Finanzprodukt werden für die Messung der Erreichung der nachhaltigen Anlageziele die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet:

    • CO2e-Vermeidung: Einsparung der CO2-Emissionen durch den Betrieb Erneuerbarer Energien im Vergleich zum Betrieb konventioneller, fossiler Stromerzeugungsquellen (u.a. Kohle und Gas)
    • Nachhaltige Stromproduktion: Menge der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien
    • Nachhaltig allokiertes Kapital: Höhe der Investitionen in Erneuerbare-Energien-Infrastruk-tur
    • Bewahrung von Biodiversität und Ökosystemen: Einhaltung der umweltrechtlichen Vorga-ben und Regelungen im Rahmen der Errichtung, des Betriebs sowie der Verwertung der Anlagen
    • Vermeidung wesentlich negativer Umwelteinflüsse: Überprüfung etwaig negativer Umweltauswirkungen (sog. Principal Adverse Impact Indikatoren)

    Darüber hinaus werden in Bezug auf den Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung hohe Standards in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche, die Gewährleistung der Arbeits- und Betriebssicherheit, die Einhaltung nationaler und internationaler Arbeitsstandards sowie eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung angesetzt. In diesem Zusammenhang verfügt die CEE Group über eine umfassende Aufbau- und Ablauforganisation und ein dezidiertes Rahmenwerk bestehend aus unternehmensweiten Richtlinien, Grundsätzen und Prozessen, um die vorgenannten ESG-Kriterien im Rahmen unseres unternehmerischen Handelns und als Assetmanager der von uns betreuten Erneuerbare-Energien-Projekte zu integrieren und zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Vermögensgegenständen – Wind- und Solarkraftwerke und die dazugehörige Infrastruktur – grundsätzlich um Projektgesellschaften handelt, die selbst kein eigenes Personal vorhalten und von Seiten der CEE Group verwaltet werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 43 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Methoden

    Als wesentliches Messkriterium dient die Ermittlung der CO2e-Vermeidung, durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen im Vergleich zum Betrieb konventioneller, fossiler Stromerzeugungsquellen. In diesem Zusammenhang wird für jeden Investitionsgegenstand die Menge der Stromproduktion ermittelt. Unter Verwendung entsprechender Emissionsfaktoren werden dann sowohl die vermiedenen Treibhausgasemissionen (als CO2-äquivalente) berechnet sowie die soweit vorliegenden Treibhausgasemissionen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 im Sinne des Greenhouse Gas Protocols ermittelt.

    Die Emissionen aus Investitionen werden anhand von Daten aus öffentlichen Quellen, wie unter anderem dem Umweltbundesamt und Fraunhofer ISE sowie Produktionsdaten aus dem Wind- und PV-Portfolio von CEE ermittelt. In Anlehnung an die methodischen Grundsätze der Lebenszyklusanalyse, werden dabei sowohl die direkten Emissionen berücksichtigt, die im Zuge der Umwandlung von Primärenergieträgern z. B. bei der Verbrennung fossiler oder biogener Brennstoffe verursacht werden, als auch die indirekten Emissionen, die außerhalb der Umwandlungsprozesse in den sog. Vorketten z. B. bei der Herstellung von Anlagen zur Energieumwandlung oder der Gewinnung und Bereitstellung von Primär- und Sekundärenergieträgern entstehen. Darüber hinaus werden auch Emissionen aus fremdbezogener Hilfsenergie, die unmittelbar mit dem Erzeugungspfad in Verbindung stehen, berücksichtigt.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 44 der Verordnung (EU) 2022/1288. 

    Datenquellen und -verarbeitung

    Bei den vorgenannten Methoden zur Ermittlung der CO2e-Vermeidung beziehungsweise der Emission von CO2e wird neben eigenen Daten auch auf die Daten Dritter zugegriffen. Zudem wird im Falle von fehlenden oder lückenhaften Daten auf Vergleichs- oder Schätzwerte zurückgegriffen. Die verwendeten Datenquellen und Methoden sind insoweit mit Unsicherheiten behaftet und können auch zukünftig Änderungen unterliegen.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 45 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

    Die für die Ermittlung der Nachhaltigkeitsindikatoren verwendeten Daten Dritter können Einschränkungen in Bezug auf deren Verfügbarkeit (z.B. durch eine Reduzierung der Häufigkeit der Aktualisierung), deren Verwendbarkeit für jeden spezifischen Einzelfall (z.B. bei nur teilweiser Abdeckung in Bezug auf einzelne Technologien), deren methodische Vollständigkeit (z.B. aufgrund fehlender, fehlerhafter oder unzureichender Datengrundlagen) sowie deren Richtigkeit (z.B. bei methodischen Fehlern) unterliegen. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den derzeit verwendeten Drittanbietern um anerkannte und renommierte Institute handelt und die verwendeten Studien und Analysen grundsätzlich regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden. Ebenfalls handelt es sich vorrangig um Daten, die zumeist nur jährlich zu aktualisieren sind oder in Einzelfällen auch über längere Periode für die Ermittlung der Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet werden können. Weiterhin kann an vielen Stellen unmittelbar auf Daten der Wind- und PV-Anlagen zurückgegriffen werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 46 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Sorgfaltspflicht

    Bei Erwerb der Vermögensgegenstände wir im Rahmen der Investitionsentscheidungen überprüft, inwieweit die Investition im Einklang mit den Anlagekriterien des AIF steht und zudem die relevanten Vorgaben zum Mindestschutz gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung eingehalten werden; d.h. insoweit keine erheblichen Beeinträchtigungen nach Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 festgestellt werden.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 47 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Mitwirkungspolitik

    Eine entsprechende Mitwirkungspolitik ist nicht Bestandteil des nachhaltigen Investitionsziel. Dementsprechend wurde keine separate Mitwirkungspolitik formuliert.

    Die vorstehenden Angaben erfolgen nach Artikel 37 i.V.m. Artikel 48 der Verordnung (EU) 2022/1288.

    Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels

    Es wird kein EU-Referenzwert zur Messung des Investitionsziels verwendet. Erneuerbare-Energien-Anlagen – hier Wind- und Solarkraftwerke und die dazugehörige Infrastruktur – haben im Rahmen ihrer Errichtung und des laufenden Betriebs selbst einen vergleichsweisen eher geringen und nicht materiellen CO2-Fußabdruck. Sie produzieren Strom aus nicht-fossilen, nachhaltigen Energiequellen (Wind und Sonne), so dass ein entsprechender Zubau (einschließlich der Durchführung der geplanten Repoweringmaßnahmen) und Betrieb solcher Anlagen im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken, die auf fossile Brennstoffe angewiesen sind, zu einer entsprechenden CO2e-Vermeidung führt. Erneuerbare Energien sind insoweit ein direktes Substitut für ansonsten klimaschädliche konventionelle Kraftwerke. Das Investitionsziel der CO2-Vermeidung kann unmittelbar über entsprechende CO2e-Faktoren ermittelt und gemessen werden.

    Jahresberichte nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088

    Abruf der regelmäßigen Berichte (einschließlich der Jahresberichte) über das Investorenportal unter https://cee-group.odoo.com/web/login

    Änderungshistorie

    Artikel 3

    Datum
    Änderung
    April 2022
    Erstveröffentlichung
     

    Artikel 4

    Datum
    Änderung
    April 2022
    Erstveröffentlichung
    Dezember 2023
    • Erweiterung der Definition von Nachhaltigkeitsrisiken
    • Anpassung in Bezug auf die technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288)
    März 2025
    Aufnahme ergänzender Angaben in Bezug auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung
    Mai 2025
    Entfall der Angaben (hier: PAI Erklärung) gemäß Art. 4 und Art. 7 der Verordnung (EU) 2019/2088 im Zusammenhang mit der Aktualisierung des PAI Statements der KVG.
     

    Artikel 5

    Datum
    Änderung
    April 2022
    Erstveröffentlichung
     

    Artikel 6

    Datum
    Änderung
    April 2022
    Erstveröffentlichung
     

    Artikel 10

    Datum
    Änderung
    Juni 2024
    Erstveröffentlichung
    März 2025
    • Aktualisierungen in Bezug auf den CEE Renewable Fund 7
    • Erstveröffentlichung der Angaben zum CEE Renewable Fund 8
    • Erstveröffentlichung der Angaben zum CEE Renewable Fund 9
    Mai 2025
    • Aktualisierungen in Bezug auf den CEE Renewable Fund 7
    • Aktualisierungen in Bezug auf den CEE Renewable Fund 8
    • Aktualisierungen in Bezug auf den CEE Renewable Fund 9
     

    Artikel 11

    Datum
    Änderung
    Juni 2024
    Erstveröffentlichung
    März 2025
    Folgeanpassung der Angaben in Bezug auf die Erstveröffentlichungen zum CEE Renewable Fund 8 und CEE Renewable Fund 9